Ortsplanungsrevision 2021
31.07.2023
10.03.2023
Gegen das Verfahren der geringfügigen Änderung sind keine Einsprache eingegangen. Die Akten wurden dem Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Genehmigung zugestellt.
18.01.2023
Gegen die geringfügige Änderungen sowie die Waldfeststellung sind keine Einsprache eingegangen.
30.11.2022
Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach
Art. 122 Abs. 7 BauV und Waldfeststellung nach Art. 10 Abs. 2 WaG
Gemeinde Rubigen
Öffentliche Planauflage
Geringfügige Änderung des Zonenplanes Siedlung und Landschaft (Gebiet «Chäppeli»: Ausnahme von Beschluss und Genehmigung) und des Baureglements (Abstand zu Zonengrenze und Landwirtschaftszone, ZPP F «Schinzenacher») nach Art. 122 Abs. 7 BauV sowie Waldfeststellungsverfahren nach Art. 10 Abs. 2 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) vom 4.10.1991.
Der Gemeinderat Rubigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung sowie die Waldfeststellung gemäss Art. 4 des kantonalen Waldgesetzes (KWaG) vom 5. Mai 1997 und Art. 2 der kantonalen Waldverordnung (KWaV) vom 29. Oktober 1997 zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung des Zonenplans Siedlung und Landschaft und des Baureglements im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 2. Dezember 2022 bis am 9. Januar 2023 auf der Gemeindeverwaltung Rubigen öffentlich auf.
Innert der Auflagefrist kann gegen die vorerwähnten, geplanten Änderungen sowie die Waldfeststellung bei der Gemeindeverwaltung Rubigen schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Rubigen, den 22. November 2022
Der Gemeinderat
22.11.2022
Der Gemeinderat hat die geringfügige Änderung genehmigt.28.06.2022
Der Gemeinderat hat zur Mängelliste Stellung genommen. Einige offene Punkte werden durch den Kanton nun nochmals geprüft.
31.05.2022
25.02.2022
22.12.2021
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat orientiert, dass die Genehmigung nicht bis Ende Dezember 2021 erfolgt.
10.08.2021
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 10. August 2021 die Akten der Ortsplanungsrevision an das Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Genehmigung überwiesen. Auf die zweite öffentliche Auflage sind keine Einsprachen eingegangen.
23.06.2021
Publikation der öffentlichen Auflage nach Art. 60 BauGGemeinde Rubigen
Öffentliche Planauflage (2. Auflage Ortsplanungsrevision Rubigen)
Die 1. öffentliche Auflage der Ortsplanungsrevision erfolgte vom 15. Januar 2021 bis am 15. Februar 2021. Aufgrund der während dieser Auflagefrist eingegangen Einsprachen und Rückmeldungen wurde die Ortsplanungsrevision punktuell überarbeitet.
Der Gemeinderat Rubigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 folgende Änderungen zur 2. öffentlichen Auflage:
- Änderungen Gemeindebaureglement (GBR)
- Änderungen Zonenplan Siedlung und Landschaft (ZP S+L)
Zur Einsicht- und Kenntnisnahme aufgelegt wird weiter der Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV. Gegenstand der 2. öffentlichen Auflage sind nur die in den Unterlagen gekennzeichneten Änderungen gegenüber der 1. öffentlichen Auflage.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 25. Juni 2021 bis am 26. Juli 2021, in der Gemeindeverwaltung Rubigen öffentlich auf. Die Unterlagen können ebenfalls auf der Website unter www.rubigen.swiss/ortsplanung eingesehen werden.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Rubigen einzureichen. Es finden keine Einspracheverhandlungen statt.
Rubigen, den 24. Juni 2021
Der Gemeinderat
Auflageakten
14.06.2021
Die Ortsplanungsrevision 2021 wurde am 13. Juni 2021 an der Urne mit 925 gegen 294 Stimmen genehmigt.
06.04.2021
Der Gemeinderat hat den Termin für die Urnenabstimmung auf den 13. Juni 2021 gesetzt.
Die Abstimmungsunterlagen finden Sie hier:
Abstimmungsunterlagen
23.02.2021
Gegen die Ortsplanungsrevision sind insgesamt 6 Einsprachen, davon 2 Sammeleinsprachen eingegangen. Nun finden in den folgenden Wochen die Einspracheverhandlungen statt.
13.01.2021
Anfangs September 2020 ist der 2. Vorprüfungsbericht vom Amt für
Gemeinden und Raumordnung (AGR) bei der Gemeindeverwaltung eingegangen.
Zur Klärung verschiedener offener Fragen fand Ende Oktober 2020 eine
Besprechung mit Vertretern des AGR per Zoom statt.
Danach hat das Kernteam die notwendigen Anpassungen vorgenommen. Am
8. Dezember 2020 hat der Gemeinderat die Ortsplanungsrevision 2021
bestehend aus:
- Zonenplan Siedlung und Landschaft (ZP S+L)
- Zonenplan Gewässerräume (ZP G)
- Zonenplan Naturgefahren (ZP N)
- Gemeindebaureglement (GBR)
- Erläuterungsbericht nach Art. 47 RPV
- Weitere Grundlagen und Beilagen
zuhanden der öffentlichen Auflage genehmigt.
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 15. Januar bis 15. Februar 2021, in der Gemeindeverwaltung Rubigen öffentlich auf.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen können innerhalb der
Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung
Rubigen eingereicht werden.
Mehrwertabgabe
Die Berechnungsblätter der von einer Ein-, Auf- oder Umzonung betroffenen Parzellen werden den Eigentümern am Donnerstag, 14.01.2021 zugestellt.
Wie geht es weiter?
Nach Ablauf der Auflagefrist werden die eingegangenen Einsprachen
geprüft. Anschliessend finden die Einsprache-Verhandlungen statt.
Der Gemeinderat wird über allfällige Anpassungen aufgrund der
Einsprachen entscheiden und die Genehmigungsakten der
Ortsplanungsrevision zuhanden der Urnenabstimmung verabschieden. Der
vorgesehene Abstimmungstermin ist am 13. Juni 2021.
17.11.2020
Der Vorprüfungsbericht wurde analysiert und entsprechende Anpassungen sind erfolgt. Aktuell warten wir noch auf eine Aussage des Kantons zu den Abbau- und Ablagerungszonen respektive Recyclingzonen. Die öffentliche Auflage erfolgt voraussichtlich vom 8. Januar bis 8. Februar 2021.11.09.2020
Der Vorprüfungsbericht des Amts für Gemeinden und Raumordnung ist heute eingetroffen. Das Kernteam Ortsplanungsrevision wird nun den 22-seitigen Bericht prüfen und die notwendigen Anpassungen vornehmen. Anschliessend wird die Ortsplanung im Gemeinderat traktandiert und zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet.31.07.2020
Der Vorprüfungsbericht des Amts für Gemeinden und Raumordnung wird voraussichtlich frühestens Ende August 2020 eintreffen. Der Abstimmungstermin vom 7. März 2021 ist durch die Verzögerung gefärdert.08.05.2020
Das
Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) hat mitgeteilt, dass die
Vorprüfung bis voraussichtlich Mitte Juni dauern kann. Dadurch wird, wie
bereits bei der ersten Vorprüfung, die Frist von 3 Monaten durch das
AGR nicht eingehalten.
Die Berechnung der Mehrwertabgabe mit Erläuterungen wird den betroffenen Eigentümern nach Erhalt des zweiten Vorprüfungsberichts, voraussichtlich im Sommer 2020, zugestellt.
Die öffentliche Auflage findet voraussichtlich im Oktober 2020 statt.
Der Abstimmungstermin ist am 7. März 2021 vorgesehen.
28.01.2020
Aufgrund der ersten Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung wurde die Ortsplanungsrevision überarbeitet.
Folgende wesentlichen Änderungen gegenüber den Mitwirkungsakten wurden vorgenommen:
- Auf die Einzonung der Teilparzellen 277 (Belpstrasse) und 1865 (Zaunacker) wird verzich-tet.
- Die Einzonung der Teilparzellen 704 und 664 wird auf die Fläche der bestehenden Halle reduziert.
- Es wird eine Dorfkernzone eingeführt.
- Die wichtigsten Fuss- und Veloverkehrsverbindungen werden im Zonenplan festgesetzt
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 28. Januar 2020 die
Ortsplanungsrevision zuhanden der zweiten Vorprüfung verabschiedet.
Die Akten der zweiten Vorprüfung sind öffentlich und können
jederzeit bei der Gemeindeverwal-tung eingesehen werden. Sie sind zudem
auf der Webseite unter www.rubigen.swiss/ortsplanungsrevision einsehbar.
Wie geht es weiter?
Die Ortsplanungsrevision wird nun durch das Amt für Gemeinden und
Raumordnung ein zweites Mal geprüft. Wir rechnen mit einem Rücklauf der
Akten bis spätestens Ende Sommerferien 2020.
Im Frühling 2020 wird den betroffenen Grundeigentümern ein Entwurf
der Verfügung über die Mehrwertabgabe zugestellt. Gerne stehen wir hier
bei Fragen oder Rückmeldungen zur Verfü-gung.
Die öffentliche Auflage findet voraussichtlich im Oktober 2020 statt.
Der Abstimmungstermin ist am 07.03.2021 vorgesehen.
03.09.2019
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 27. August 2019 das weitere Vorgehen festgelegt. Aufgrund des Vorprüfungsberichts werden verschiedene Bereiche überarbeitet und angepasst. Der neue Zeitplan sieht wie folgt aus:
- Überarbeitung der Ortsplanungsrevision bis Ende 2019
- Eingabe zur abschliessenden Vorprüfung. Wir rechnen mit einer Behandlungsdauer beim Kanton von rund 6 Monaten.
- Öffentliche Auflage Oktober 2020
- Urnenabstimmung im Frühling 2021
08.08.2019
Der umfangreiche Vorprüfungsbericht wurde uns durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung am 29. Juli 2019 zugestellt. Die Kerngruppe Ortsplanung wird am 12. August 2019 die Hinweise, Erläuterungen und Genehmigungsvorbehalte analysieren und dem Gemeinderat das weitere Vorgehen beantragen.
15.04.2019
Die Ortsplanungsrevision Rubigen
wurde am 30. Oktober 2018 vom Gemeinderat zur Vorprüfung verabschiedet.
Am 9. November 2018 wurden die Akten dem Amt für Gemeinden und
Raumordnung (AGR) zur Vorprüfung abgegeben. Die Unterlagen werden nun
auf ihre Rechtmässigkeit geprüft.
Das AGR hat uns bereits früh darüber in Kenntnis gesetzt, dass es
die gesetzlich zur Verfügung stehende Frist von 3 Monaten für die
Vorprüfung der Ortsplanungsrevision nicht einhalten kann. Grund dafür
ist die derzeitig grosse Geschäftslast sowie die Komplexität des
Planungsgeschäfts. Nach den aktuellsten Informationen des AGRs kann der
Vorprüfungsbericht frühestens Ende Mai 2019 erwartet werden.
11.01.2019
Die Richtlinien zu folgenden Strukturerhaltungszonen liegen vom 11.01. - 09.02.2019 öffentlich auf:
30.10.2018
Der Gemeinderat hat den Mitwirkungsbericht an seiner Sitzung vom 30. Oktober 2018 verabschiedet. Die Mitwirkenden wurden direkt informiert.
16.10.2018
Der Gemeinderat hat den
Mitwirkungsbericht in erster Lesung verabschiedet. In der Woche 43
findet beim AGR noch eine Besprechung zu rechtlichen Fragen statt.
Anschliessend wird die Ortsplanung an der nächsten Gemeinderatssitzung
zur Vorprüfung verabschiedet und die Mitwirkenden direkt angeschrieben
und informiert.
03.09.2018
Der Mitwirkungsanlass vom 30.08.2018 wurde
von rund 150 Personen besucht. Die Möglichkeit für Fragen und Anliegen
wurde jedoch nicht benutzt. Anschliessend konnten die Auflagepläne
studiert und mit den Fachleuten diskutiert werden.
16.08.2018
Die Sprechstunden für die Ortsplanungsrevision finden statt am
Montag, 3. September / Mittwoch, 5. September / Dienstag, 11. September 2018, jeweils von 16.00 - 19.00 Uhr.
Eine vorgängige telefonische Anmeldung bei der Gemeindeverwaltung Rubigen unter der Nummer 031 720 41 41 bis spätestens am Vortag ist erforderlich.
20.07.2018
Der Mitwirkungsanlass über die Ortsplanungsrevision findet statt am Donnerstag, 30. August 2018, 19.30 Uhr, Aula Rubigen.
Wie können Sie sich informieren?
- 17. August bis 19. September 2018: Auflage zur Einsichtnahme der folgenden Unterlagen in der Gemeindeverwaltung Rubigen, Worbstrasse 34, 3113 Rubigen:
- Gemeindebaureglement
- Zonenplan Siedlung und Landschaft
- Zonenplan Naturgefahren
- Zonenplan Gewässerraum
- Erläuterungsbericht - Ab 17. August 2018: Aufschaltung sämtlicher Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde Rubigen in elektronischer Form.
- Mehrere Sprechstunden auf der Gemeindeverwaltung mit Vertretern der Gemeinde und des Planungsteams. Die Daten dazu werden ab August 2018 auf der Homepage unter dem Thema Ortsplanung publiziert.
- Informationsanlass: Donnerstag, 30. August 2018, 19:30 Uhr, Aula Rubigen
Wie können Sie mitwirken?
Das Mitwirkungsverfahren nach Art. 58 Baugesetz (BauG) steht allen
Personen of-fen, unabhängig von Stimmrecht, Alter oder von der
Betroffenheit durch die aufliegenden Unterlagen. Alle Interessierten
sind aufgefordert, die aufliegenden Akten ein-zusehen und ihre
Anregungen anzubringen.
Mitwirkungseingaben sind bis am 19. September 2018 dem Gemeinderat Rubigen schriftlich einzureichen.
01.12.2017
In den Jahren 2018 und 2019 wird die Ortsplanungsrevision durchgeführt. Die Hauptpunkte der Revision sind die Überarbietung des Baureglements, der Vollzug des kantonalen Wasserbaugesetzes, die Siedlungsentwicklung nach Innen und die Zentrumsentwicklung.
Die Ortsplanungsrevision wird durch ein Kernteam, bestehend aus
Mitglieder der Kommission Umwelt und Planung, dem Ortsplaner und dem
Gemeindeverwalter, betreut.
Der Zeitplan ist wie folgt vorgesehen:
- Januar 2018: Information der Liegenschaftsbesitzer mit einem Informationsblatt (Beilage zur Gebührenrechnung)
- März 2018: Information der Grundeigentümer derjenigen Parzellen, wo noch Verdichtungspotential besteht (mit Fragebogen).
- April 2018: Information und Diskussion (Gemeinderat / KUP)
- Juli/August 2018: Verabschiedung im Gemeinderat zur Mitwirkung
- August/September 2018: Mitwirkungsanlass für die Bevölkerung