Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2023

Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2023 - Alle Vorlagen angenommen

Sämtliche Vorlagen wurden durch die 77 anwesenden Stimmberechtigten (3.47%) angenommen. Die Traktanden 1 - 4 waren unbestritten, das Traktandum 5 wurde nach intensiven Diskussionen mit 42 Ja gegen 17 Nein angenommen. Vorgängig wurden zwei Rückweisungsanträge aus der Versammlung abgelehnt.

Die Versammlung wurde durch den Gemeindepräsidenten Daniel Ott Fröhlicher um 21.45 Uhr geschlossen.

Das Protokoll ist hier einsehbar.


Publikation


Traktanden

 

1.       Jahresrechnung 2022

2.       Reglement öffentliche Sicherheit, Teilrevision

3.       Gebührenreglement, Teilrevision

4.       Schulanlage Rubigen, Dachsanierung und PV-Anlage, Verpflichtungskredit

5.       Schinzenacher, Parzellen 135, 229, 258; Abgabebedingungen

6.       Orientierungen

7.       Verschiedenes

 

Die Unterlagen zu den Traktanden 1 - 5 liegen vom 1. Mai bis 1. Juni 2023 während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Rubigen zur Einsichtnahme auf.

 

Zur Versammlung sind alle herzlich willkommen! Stimmberechtigt sind Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind.

 

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen Beschwerde geführt werden. Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und im Doppel eingereicht werden.

 

Soweit die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste angefochten werden soll, ist die Beschwerde innert 10 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen.

 

Das Protokoll der Versammlung liegt gemäss Art. 641Gemeindeordnung (GO) in der Zeit vom 8. Juni bis 10. Juli 2023 bei der Gemeindeverwaltung Rubigen öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann gemäss Art. 642 GO schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden.

 

 

Rubigen, 4. April 2023

Der Gemeinderat