Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2022

An der Gemeindeversammlung vom 2. Juni 2022 nahmen 45 Stimmberechtigte teil.


Sämtliche Traktanden wurden angenommen. Das Protokoll ist spätestens ab dem 9. Juni 2022 auf der Gemeindeverwaltung einsehbar.



Ordentliche Gemeindeversammlung von Donnerstag, 2. Juni 2022, 19.30 Uhr in der Aula Rubigen

 

 

Traktanden

 

1.       Jahresrechnung 2021, Genehmigung

2.       Reglement Spezialfinanzierung Schwankungsreserve, Genehmigung

3.       Wasserversorgungsreglement, Totalrevision

4.       Abwasserreglement, Totalrevision

5.       Ersatz Holder C70, Verpflichtungskredit

6.       Informationen

7.       Verschiedenes

 

Die Unterlagen zu den Traktanden 1 bis 5 liegen vom 2. Mai bis 2. Juni 2022 während 30 Tagen in der Gemeindeverwaltung Rubigen zur Einsichtnahme auf.

 

Zur Versammlung sind alle stimmberechtigten Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind, freundlich eingeladen.

 

Rechtsmittelbelehrung:

Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen Beschwerde geführt werden. Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und im Doppel eingereicht werden.

 

Soweit die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste angefochten werden soll, ist die Beschwerde innert 10 Tagen ab Publikation beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland einzureichen.

 

Das Protokoll der Versammlung liegt gemäss Art. 641Gemeindeordnung (GO) in der Zeit vom 9. Juni bis 9. Juli 2022 bei der Gemeindeverwaltung Rubigen öffentlich auf. Während der Auflagefrist kann gemäss Art. 642 GO schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden.

 

 

Rubigen, 5. April 2022

Der Gemeinderat