Gemeindewahlen 2020
Was bedeutet die politische Mitarbeit in der Gemeinde?
Wir haben ein Informationsblatt zusammengestellt über die möglichen Tätigkeiten, den zeitlichen Aufwand, die Entschädigung, die Anforderungen und den Nutzen.
In der Gemeinde aktiv mitgestalten lohnt sich!
Publikation der Kandidaten
Für die auf Sonntag, 29. November 2020 angesetzten Urnenwahlen sind von den politischen Parteien/Wählergruppen fristgerecht folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:
Proporzwahl (Verhältniswahl)
Gemeinderat (6 Mitglieder)
Liste Nr. 1 SP Rubigen
01.01 Ott Fröhlicher Daniel, 1965, Soziologe, Dorfmatte 1006 (bisher)
01.02 Ott Fröhlicher Daniel, 1965, Soziologe, Dorfmatte 1006 (bisher)
01.03 Woodtli Stalder Franziska, 1956, Sekundarlehrerin, Worbstrasse 24 (bisher)
01.04 Woodtli Stalder Franziska, 1956, Sekundarlehrerin, Worbstrasse 24 (bisher)
01.05 Straumann René, 1966, Schreiner / Projektleiter, Hirschweid 410
01.06 Straumann René, 1966, Schreiner / Projektleiter, Hirschweid 410
Liste Nr. 2 BDP und Freie Wähler gemeinsam für Rubigen
02.01 Rolli Stefan, 1974, Freie Wähler, Rechtsanwalt, Uhlersacker 107A (bisher)
02.02 Zaugg Marcel, 1970, BDP, Natur- + Umweltfachmann / Landwirt, Beitenwil 65 (bisher)
02.03 Neuenschwander Maja, 1980, BDP parteilos, Gymnasiallehrerin / Projektleiterin, Thunstrasse 94
02.04 Thuner Evelyne, 1974, BDP parteilos, Dipl. Physiotherapeutin, Bahnhofmatte 10
02.05 Engel Beat, 1962, BDP parteilos, Dipl. Elektroing. HTL / Wirtschaftsing. FH, Bollholzweg 8
02.06 Lanz André, 1961, Freie Wähler, Buchhalter, Schwarzbachstrasse 22
Geschäftsprüfungskommission (5 Mitglieder)
Für die 5 Sitze der Geschäftsprüfungskommission wurden 5 Kandidaten vorgeschlagen. Der Gemeinderat hat deshalb an seiner Sitzung vom 13. Oktober 2020 gemäss Art. 46 des Reglements über die Urnenwahlen und -abstimmungen folgende Kandidaten als gewählt erklärt:
Liste Nr. 1 SP Rubigen
Kammer Peter, 1961, Biologe, Dorfmatte 905
Pagano Marco, 1967, Berufsschullehrer, Brüggliweg 3
Liste Nr. 2 BDP und Freie Wähler gemeinsam für Rubigen
Gerwig Olaf, 1975, Dipl. Elektroingenieur FH / Projektleiter, Stöcklimattweg 20
Fischer Katharina, 1961, Steuerfachfrau / Dipl. Gemeindeschreiberin, Hunzigestrasse 2D
De Paola Rosario, 1974, Betriebsökonom FH / Experte Rechnungslegung + Controlling, Dorfmatte 201
Majorzwahl (Mehrheitswahl)
Der Gemeindepräsident und der Präsident des Gemeinderates in einer Person
Für das Gemeindepräsidium ist nur ein Wahlvorschlag eingegangen. Der Gemeinderat hat deshalb an seiner Sitzung vom 13. Oktober 2020 gemäss Art. 50 des Reglements über die Urnenwahlen und -abstimmungen folgenden Kandidaten als gewählt erklärt:
Ott Fröhlicher Daniel, SP, 1965, Soziologe, Dorfmatte 1006
Die Stimmen, welche bei den Proporzwahlen auf den bereits gewählten Gemeindepräsidenten fallen, gelten als Parteistimmen für die Liste 1 SP Rubigen.
Stimmabgabe
Die briefliche Stimmabgabe ist analog der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung möglich. Die Weisungen sind auf den amtlichen Stimmkuverts vermerkt.
Wahlmaterial
Das Wahlmaterial, die amtlichen und ausseramtlichen Wahlzettel, die Wahlanleitung sowie die Ausweiskarte werden den Stimmberechtigten bis spätestens 6. November 2020 per Post zugestellt. Wahlberechtigte, die kein Wahlmaterial erhalten oder die Ausweiskarte verloren haben, können bis spätestens am Donnerstag vor den Wahlen bei der Gemeindeverwaltung ein Doppel verlangen.
Stimmrecht
In Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigt sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde Rubigen wohnen und angemeldet sind.
Stimmregister
Das Stimmregister liegt auf der Gemeindeverwaltung Rubigen öffentlich auf.
Zeit und Ort des Urnenganges
Sonntag, 29. November 2020, 10.00 - 11.00 Uhr im Gemeindehaus
Rechtsmittelbelehrung
In Wahlsachen ist die Beschwerde innert 10 Tagen nach der Wahl schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, einzureichen (Art. 65ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG).
Rubigen, 13. Oktober 2020 Der Gemeinderat
Wahlbekanntmachung
1. Wahltag
Der Gemeinderat hat die Gemeindewahlen für die Amtsdauer vom 1. Januar 2021 bis
31. Dezember 2024 auf den 29. November 2020 angesetzt.
2. Wahlen
Es sind zu wählen:
a) nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporz)
• 6 Mitglieder des Gemeinderates
• 5 Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
b) nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz)
• der Gemeindepräsident oder die Gemeindepräsidentin und der Gemeinderatspräsident oder die Gemeinderatspräsidentin in einer Person
3. Wahlvorschläge für den Gemeinderat und die Kommissionen
Für die Wahl des Gemeinderates und der Geschäftsprüfungskommission sind die Wahlvorschläge bis Freitag, 9. Oktober 2020, 16.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Rubigen einzureichen. Verspätet eingereichte Vorschläge werden als ungültig erklärt. Jeder Wahlvorschlag muss eine zur Unterscheidung von anderen Wahlvorschlägen geeignete Bezeichnung tragen (Listenbezeichnung).
Ein Wahlvorschlag darf höchstens so viele Namen wählbarer Personen enthalten als zu wählen sind und keinen Namen mehr als zweimal. Die Wahlvorschläge müssen Familienname, Vorname, Geburtsjahr, Beruf, Wohnadresse und Unterschrift der Vorgeschlagenen enthalten. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens fünf in Gemeindeangelegenheiten stimmberechtigten Personen handschriftlich unterzeichnet sein. Die Unterzeichnenden haben neben der Unterschrift anzugeben: Familien- und Vornamen, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse. Diese Unterschrift kann nach Einreichung des Wahlvorschlages nicht mehr zurückgezogen werden. Die erstunterzeichnende Person des Vorschlages, im Falle der Verhinderung die Zweitunterzeichnende, gilt als Vertretung aller Unterzeichnenden.
Formulare zum Einreichen von Wahlvorschlägen sind auf der Gemeindeverwaltung zu beziehen. Die bereinigten Wahlvorschläge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs mit Listennummern versehen.
Zwei oder mehr Listen können bis spätestens Mittwoch, 14. Oktober 2020, 12.00 Uhr, durch übereinstimmende Erklärung der Unterzeichnenden miteinander verbunden werden.
Die Behebung von Mängeln auf den Wahlvorschlägen und die Einreichung von Ersatzvorschlägen haben bis spätestens Mittwoch, 14. Oktober 2020, 12.00 Uhr, zu geschehen.
4. Wahlvorschläge für das Amt des Gemeindepräsidenten oder der Gemeindepräsidentin und des Präsidenten oder der Präsidentin des Gemeinderates in einer Person
Kandidaturen für das Amt des Gemeindepräsidenten oder der Gemeindepräsidentin und des Gemeinderatspräsidenten oder der Gemeinderatspräsidentin in einer Person müssen bis spätestens Freitag, 9. Oktober 2020, 16.00 Uhr, bei der Gemeindeverwaltung Rubigen eingereicht werden. Verspätet angemeldete Kandidaturen werden als ungültig erklärt. Die Anmeldung muss Familien- und Vornamen, Geburtsdatum, Beruf, Wohnadresse und Unterschrift der kandidierenden Person enthalten und von mindestens 5 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten handschriftlich unterzeichnet sein. Hinsichtlich der Unterzeichnung und der Vertretung des Vorschlages gelten sinngemäss die Vorschriften unter Ziffer 3. Eine allfällige Stichwahl für das Amt des Gemeindepräsidiums und des Präsidiums des Gemeinderates in einer Person findet am 20. Dezember 2020 statt.
5. Wahlprospekte
Die Parteien haben die Möglichkeit, dem amtlichen Wahlmaterial ein Wahlprospekt im Format A5 beilegen zu lassen. Dieser ist in einer Auflage von 2'300 Exemplaren bis spätestens Montag, 19. Oktober 2020, 12.00 Uhr, der Gemeindeverwaltung abzugeben.
6. Weiterer Hinweis
Es wird auf die einschlägigen Artikel des Reglements über die Urnenwahlen und abstimmungen der Einwohnergemeinde Rubigen verwiesen.
Rubigen, 12. Mai 2020 Der Gemeinderat
Aktuelle Sitzverteilung:
Gemeinderat
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BDP: 4 Sitze
-
SP: 2 Sitze
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Freie Wähler: 1 Sitz