Mitwirkung Sanierung Fussgängerstreifen Beitenwil



Mitwirkungsverfahren Sanierung Fussgängerstreifen und Bushaltestelle Beitenwil

Die kantonale Bau- und Verkehrsdirektion, vertreten durch den zuständigen Oberingenieurkreis, legt das nachstehende Bauvorhaben gemäss Artikel 29 des Strassengesetzes vom 4. Juni 2008 (SG) i.V.m. Arti-kel 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) der Öffentlichkeit zur Mitwirkung vor. Die Bevölkerung ist eingeladen, bis zum Ablauf der Auflage ihre Anregungen und Einwendungen der Auflagestelle schriftlich mitzuteilen.

Kantonsstrasse Nr.:
221.2, Belp - Rubigen - Worb - Metzgerhüsi

Gemeinden:
Rubigen und Worb

Vorhaben:
22020268/Sanierung Fussgängerstreifen und Bushaltestelle Beitenwil

Auflagestellen:
Gemeindeverwaltung Rubigen und Gemeindeverwaltung Worb (Papier) Sowie auf der Homepage des Kantons Bern www.be.ch/mitwirkungen-und-planauflagen-tiefbauamt

Auflagedauer:
19. Januar 2023 bis 20. Februar 2023

Am 30. Januar 2023, von 17.00 bis 18.30 Uhr, besteht die Möglichkeit, im Rahmen einer Sprechstunde Fragen zu stellen oder Hinweise/Anregungen/Einwendungen einzubringen. Ort: Gemeindeverwaltung Rubigen. Um Anmeldung wird gebeten bis 30.1.23 12 h an info.tbaoik2@be.ch

Hinweis: Einsprachen können nicht bereits im Mitwirkungsverfahren, sondern erst im Rahmen der öffentlichen Planauf-lage eingereicht werden.