Brätlistelle Schattholz

Die Gemeinde Rubigen besitzt und unterhält im Schattholz-Wald eine Brätlistelle. Die Benutzung der öffentlichen Brätlistelle ist grundsätzlich für alle Personen frei. Es besteht jedoch die Möglichkeit, sie reservieren zu lassen. Personen mit Reservationen haben bei der Benutzung der Brätlistelle Vorrang.

Die Anlage kann bei Manuela Zaugg telefonisch unter 031 529 00 30 oder per E-Mail unter manuela.zaugg@rubigen.swiss reserviert werden. In den Kosten von CHF 40.00 sind eine Zufahrtsbewilligung und der Zugang zum Brennholz enthalten.

Zufahrt

Die Zufahrt mit einem Motorfahrzeug für den Warenumschlag ist nur mit einer Zufahrtsbewilligung gestattet und erfolgt über den Bodenacherweg. Auf den Waldparzellen und dem Bodenacherweg gilt ein Parkverbot. Ausreichend Parkplätze stehen auf dem Kiesparkplatz Worbstrasse zur Verfügung.

Benützungs-Regeln
Die Verantwortlichen des Anlasses sind für die Einhaltung von Ruhe und Ordnung, insbesondere nach 22:00 Uhr bei und um die Brätlistelle verantwortlich. Die Anlage ist aufgeräumt und gereinigt zu hinterlassen. Der Kehricht ist durch die Benutzer sachgerecht zu entsorgen. Bitte benutzen Sie für Ihr «stilles Geschäft» das bereitstehende ToiToi.

Feuerstelle
Leider führt Vandalismus an Bäumen, Sträuchern und der Feuerstelle sowie das Feuer machen auf freiem Waldboden immer wieder zu grossen Schäden am Bestand. Bitte beachten Sie deshalb folgende Punkte:

-    Ausserhalb der Feuerstelle Schattholz ist das Entfachen von offenem Feuer verboten.
-    Es dürfen keine Äste, Zweige oder Jungpflanzen abgebrochen werden.
-    Das Verbrennen von 1.0 m Holzscheiter ist verboten.

Unterhalt
Der Unterhalt der Feuerstelle wird von Freiwilligen unentgeltlich geleistet. Wir danken Alfred Reber und seinem Team herzlich für ihren Einsatz.

Bitte hinterlassen Sie die Feuerstelle so, wie Sie sie angetroffen haben.