Bild
Bild

Gemeindeversammlung

Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung ist die direkteste Form der direkten Demokratie, auf welche die Schweiz zurecht Stolz ist. Jeder und jede Stimmberechtigte kann aktiv an der Entscheidungsfindung mitwirken und Verbesserungsvorschläge direkt  einbringen. Auch nicht Stimmberechtigte sind herzlich eingeladen.

Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung ordentlicherweise zwei Mal pro Jahr zur Gemeindeversammlung ein. Stimmberechtigt sind Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind.

Der Gemeinderat informiert die Stimmberechtigten drei  Wochen vor der Versammlung über die zu behandelnden Geschäfte mittels Kurier. Dieser wird per Post in jeden Haushalt in Rubigen zugestellt. Die Traktanden werden 30 Tage vor der Gemeindeversammlung im amtlichen Anzeiger publiziert.

Gemeinderat Gemeindeversammlung
Gemeinderat Gemeindeversammlung

Gemeindeverwaltung 
Rubigen

Worbstrasse 34
3113 Rubigen

Tel. 031 720 41 41
nfrbgnswss

Notfall Wasserleitungsbruch
Tel. 031 818 82 80

Haben Sie Fragen?

Wir sind für Sie da.

Cookie-Hinweis

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen