Gemeindeversammlung
Die Gemeindeversammlung ist die direkteste Form der direkten Demokratie, auf welche die Schweiz zurecht Stolz ist. Jeder und jede Stimmberechtigte kann aktiv an der Entscheidungsfindung mitwirken und Verbesserungsvorschläge direkt einbringen. Auch nicht Stimmberechtigte sind herzlich eingeladen.
Der Gemeinderat lädt die Bevölkerung ordentlicherweise zwei Mal pro Jahr zur Gemeindeversammlung ein. Stimmberechtigt sind Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde angemeldet sind.
Der Gemeinderat informiert die Stimmberechtigten drei Wochen vor der Versammlung über die zu behandelnden Geschäfte mittels Kurier. Dieser wird per Post in jeden Haushalt in Rubigen zugestellt. Die Traktanden werden 30 Tage vor der Gemeindeversammlung im amtlichen Anzeiger publiziert.
