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Aktuelles

Öffentliche Auflage geringfügige Änderung GBR, Art. 27 ZPP F Schinzenacher und Teil-UeO Schinzenacher Nord

Publikation der öffentlichen Auflage von geringfügigen Änderungen nach Art. 122 Abs. 7 BauV sowie Publikation der öffentlichen Auflage nach Art. 60 BauG

Öffentliche Planauflage
Geringfügige Änderung des Baureglements, Art. 27 ZPP F «Schinzenacher»

Der Gemeinderat Rubigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnte Änderung zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen.

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 16. Oktober bis am 16. November 2026, in der Gemeindeverwaltung Rubigen öffentlich auf. Sie sind ebenfalls einsehbar unter www.rubigen.swiss. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Rubigen einzureichen.

Allfällige Einspracheverhandlungen finden am 19. November 2026, zwischen 08:00 und 12:00 Uhr und am 23. November 2026, zwischen 13:30 und 16:30 Uhr, statt.

Rubigen, den 13. Oktober 2026

Der Gemeinderat





Öffentliche Planauflage
Teil-Überbauungsordnung «Schinzenacher Nord»

Der Gemeinderat Rubigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 zur öffentlichen Auflage:

Teil-Überbauungsordnung «Schinzenacher Nord», bestehend aus:

- Überbauungsplan 1:500
- Überbauungsvorschriften
- Erläuterungsbericht inkl. Beilagen
- Gesuch um Erteilung einer Ausnahmebewilligung für technische Eingriffe in Hecken und/oder Feldgehölze

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 16. Oktober bis am 16. November 2026, in der Gemeindeverwaltung Rubigen öffentlich auf. Sie sind ebenfalls einsehbar unter www.rubigen.swiss. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeverwaltung Rubigen einzureichen.

Allfällige Einspracheverhandlungen finden am 19. November 2026, zwischen 08:00 und 12:00 Uhr und am 23. November 2026, zwischen 13:30 und 16:30 Uhr, statt.

Rubigen, den 13. Oktober 2026

Der Gemeinderat

Gemeindeverwaltung 
Rubigen

Worbstrasse 34
3113 Rubigen

Tel. 031 720 41 41 (Zentrale) / info@rubigen.swiss

Tel. 031 720 41 42 (Bauverwaltung) / bauverwaltung@rubigen.swiss

Notfall Wasserleitungsbruch (Pikettdienst ausserhalb Büroöffnungszeiten)
Tel. 031 818 82 80

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