Jahresmarken Grüngut

Gartenabfälle wie Rasenschnitt, Laub und Haushalts-Grüngut sind in den Grüngut-Containern, Körben oder gebündelt bereitzustellen.

Die Abfuhr findet mit Ausnahme in den Wintermonaten Januar, Februar und Dezember jeden Dienstag statt. In diesen drei Monaten darf das Grüngut erst ab 13 Uhr an die Strasse gestellt werden.

Das Grüngut ist mit Einzel- oder Jahresmarken zu versehen. Eine Einzelmarken entspricht 140 Litern Inhalt. Pro Gebinde oder Korb (max. 30kg / max. 1m lang) ist eine Einzelmarke anzubringen.

Zahlungsart

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Gemeindeverwaltung 
Rubigen

Worbstrasse 34
3113 Rubigen

Tel. 031 720 41 41
nfrbgnswss

Notfall Wasserleitungsbruch
Tel. 031 818 82 80

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